Vorschläge für die Novellierung der RAK aus der Perspektive der Kunst- und Museumsbibliotheken

Einleitung

Die Fachgruppe Katalogisierung hat sich 1996 zweimal getroffen: Während das erste Treffen dem Informationsaustausch sowie der Sammlung von Problemstellungen gewidmet war, wurden beim zweiten Forderungen erarbeitet und formuliert, die bei der anstehenden Novellierung der RAK-Regeln (RAK 2) aus der Perspektive der Kunst- und Museumsbibliotheken berücksichtigt werden müßten. Ausgangspunkt der hier aufgeführten Vorschläge sind folgende Punkte, über die in der Fachgruppe Konsens besteht:

  • Kriterien, die zu Grunde gelegt werden, sind: die spezifischen Anforderungen von Kunst- und Museumsbibliotheken, Online-Katalogisierung als Regelfall, Wirtschaftlichkeit der Katalogisierung.

  • Ausgangsthese: In Kunst- und Museumsbibliotheken ist es erforderlich, nicht nur die Publikationen zu Ausstellungen sondern auch die Ausstellung selbst zu dokumentieren (teilweise Überschneidung von Formal- und Sacherschließung in der Praxis dieser Spezialbibliotheken).
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  • Folge: Es werden und müssen nicht nur die an der Publikation direkt sondern auch die an der Ausstellung beteiligten Personen, Körperschaften und ggf. Unkörperschaften (Ausstellungsorte bzw. -lokale) erfaßt und angesetzt werden. Diesen Bedürfnissen können die momentan existierenden Normdateien (GKD, PND, SWD) nicht in vollem Umfang gerecht werden. Aus der Perspektive der Kunst- und Museumsbibliotheken wäre ein alle Aspekte umfassendes Regelwerk wünschenswert.
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Die Vorschläge betreffen die folgenden Aspekte: die bibliographische Beschreibung, die Behandlung bestimmter Dokumenttypen sowie Vorschläge zur Recherche und Anzeige im OPAC bei der rechnergestützten Katalogisierung. Zum Schluß folgt eine Zusammenstellung der Funktionsbezeichnungen und Codes, die in den Kunst- und Museumsbibliotheken in der Praxis benutzt werden. Die Fachgruppe befürwortet eine extensive Nutzung von Codes und Funktionsbezeichnungen aus folgenden Gründen: diese können zur Qualifikation der Suche genutzt werden (Verbesserung des Retrievals) und tragen zur Transparenz der Information bei der bibliographischen Beschreibung bei. Sie werden der Arbeitsstelle für Regelwerksfragen vorgelegt, deren Aufgabe in der Auseinandersetzung mit den Grundsätzen der bibliothekarischen Regelwerksarbeit besteht und die gleichzeitig Beschlußorgan für Regelwerksfragen ist. Die Fachgruppe macht diese Vorschläge, weil im Zuge der zunehmenden Erweiterung und Vernetzung der bibliothekarischen Verbünde auch Kunst- und Museumsbibliotheken in zunehmenden Maße an diesen Verbünden teilnehmen (wollen und werden) und damit den Verbundkonventionen, die wiederum als Basis die RAK haben, folgen müssen, wenn sie nicht einen eigenen Fachverbund begründen wollen.

Aspekte der bibliographischen Beschreibung

  • Primäre Informationsquellen

  • Aus der Perspektive der Kunst- und Museumsbibliotheken soll die Vorlage komplett als primäre Informationsquelle gelten. Informationen über Ort und Dauer von Ausstellungen sind für die Sachaussage in Kunst- und Museumsbibliotheken erforderlich und sollen auch dann ermittelt werden, wenn sie der Publikation nicht zu entnehmen sind (z.B. mit Hilfe von Einladungskarten). Die Angaben zur Ausstellung werden in der Fußnote angegeben, wenn sie außerhalb der Publikation ermittelt wurden.
     
  • Definition und Bedeutung des Sachtitels

  • Allgemein wird die generelle Ansetzung unter dem Sachtitel befürwortet, auch wenn das in bestimmten Fällen (bei generellen und gemischt generellen Sachtiteln) nicht unproblematisch ist. (Ein Beispiel zu diesem Problem wird in den Anmerkungen angeführt.) Zum Sachtitel gehört, was als zur Sachaussage gehörig betrachtet wird. Für den Fall, daß der Sachtitel aus einer Namensform besteht, wurde folgende Regelung vorgeschlagen: Besteht der Sachtitel nur aus der Namensform eines Künstlers und befinden sich auf dem Titelblatt näher erläuternde Angaben, so werden diese - eingeleitet durch ein Komma - zum Sachtitel gezogen.(Die unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der Fachgruppe wird in den Anmerkungen dargestellt.)Weicht bei Ausstellungskatalogen der Sachtitel der Publikation vom Ausstellungstitel ab, so wird unter dem Ausstellungstitel eine Eintragung als Nebentitel gemacht.
     
  • Erweiterung der Beschreibung des Illustrationsvermerks, der physischen Form und der Angabe von Begleitmaterial

  • Der Illustrationsvermerk ist für Kunstbibliotheken besonders wertvoll. Er sollte so ausführlich wie nötig, dabei so knapp wie möglich sein. Bei verschiedenen Ausgaben, z.B. von illustrierten Büchern, dient er der bibliographischen Differenzierung. Die physische Form bzw. Ausstattung charakterisiert die spezielle Ausgabe. Die ausführliche Angabe des Begleitmaterials erleichtert dem Benutzer die Entscheidung am Katalog.

Wir schlagen vor, die RAK in den RAK 2 um einige Bestimmungen der "Regeln für die alphabetische Katalogisierung RAK von 1977" zu ergänzen .

Behandlung bestimmter Dokumenttypen
  • Behandlung von Auktions- und Lagerkatalogen

  • Zu den besonderen Materialien, die in den Kunst- und Museumsbibliotheken in großen Mengen bearbeitet werden, zählen Auktionskataloge von Auktionshäusern und Lagerkataloge von Kunst- und Antiquitätenhandlungen und Antiquariaten. Einerseits dienen sie der Auswahl und dem Erwerb von Kunstwerken und Antiquaria für die Bibliotheken und Museen, andererseits sind sie eine wichtige Quelle der kunsthistorischen Forschung zur Bestimmung der Provenienz und Geschichte von Kunstobjekten. Die Katalogisierung sollte aufgrund der gebotenen Aktualität so knapp wie möglich sein, jedoch so ausführlich wie nötig, um ein sicheres Auffinden jedes einzelnen Stückes zu gewährleisten.

    Wir schlagen vor, dieses bibliographisch recht einheitliche Material in den RAK nach vereinfachten Regeln einheitlich aufzunehmen.

  • Behandlung von Bildbänden, Ausstellungskatalogen, Werkverzeichnissen

  • Bei der generell befürworteten Ansetzung unter dem Sachtitel stellt sich die Frage nicht, ob diese Publikationen wie ein Verfasserwerk, d.h. der Künstler wird wie ein Verfasser behandelt und erhält die Haupteintragung, oder wie ein anonymes Werk behandelt werden muß. Allerdings gewinnt der Sachtitel noch weiter an Bedeutung (S. zu diesem Punkt auch den Abschnitt "Definition und Bedeutung des Sachtitels"). An dieser Stelle überschneiden sich die Bereiche Formal- und Sacherschließung. Unter der Berücksichtigung der Tatsache, daß von einer vorwiegend rechnergestützten Katalogisierung ausgegangen wird, ist dieses Problem primär eine Frage des Datenformates bzw. des Angebots von Sucheinstiegen. Dies betrifft sowohl die Erfassung des Ausstellungstitels als Nebentitel, wenn er vom Sachtitel der Publikation abweicht sowie analog zu der normierten Fußnote für Hochschulschriften eine normierte Fußnote für Ausstellungskataloge (Ausstellungsbegriff: Ort, Daten).
Vorschläge zur Recherche und Anzeige im OPAC
  • Bei der Online-Katalogisierung ist es wichtig, relevante Sucheinstiege zu definieren sowie Elemente, die in einer Kurztitelliste nach einer Recherche angezeigt werden, und Ordnungsprinzipien für die Reihenfolge festzulegen.
  • Sucheinstiege müssen auf jeden Fall angeboten werden für Personen (unabhängig von ihrer Funktion) und Körperschaften. Dabei gilt dieser Einstieg sowohl für die formale Suche als auch für die sachliche Suche. Namen müssen in beiden Bereichen einheitlich angesetzt werden, damit alle relevanten Titel gefunden werden können bzw. Sucheinstiege über Verweisungsformen müssen auf die Ansetzungsform führen, ohne daß eine Spezifikation der Suchanfrage notwendig ist.

    Für Ausstellungs- und Sammlungskataloge ist ferner ein normierter Sucheinstieg erforderlich, der die Aspekte Ausstellungslokalität und Ausstellungsdauer umfaßt. Hierzu wird eine Fußnote in normierter Form (Ausstellungsbegriff: Ort, Daten) erfaßt.

  • Mit Blick auf das Rechercheergebnis müssen folgende Ebenen bei der Erfassung unterschieden werden:
    • die Ebene der bibliographischen Beschreibung (Wiedergabe des Titelblattes) ermöglicht die Recherche im Freitext (kein normierter Sucheinstieg für Teile der bibliographischen Beschreibung wie z.B. Zusatz zum Sachtitel)
    • normierte Sucheinstiege verbessern das Retrievalergebnis, führen aber u.U. von der Wiedergabe des Titelblattes weg, wenn man nicht mehrfach erfassen will (z.B. bei Angaben zu einer Ausstellung, einführende Wendungen bei Verfasser- und Urheberangaben)
  • Bei der Anzeige des Rechercheergebnisses im OPAC sollte der Nutzer die Möglichkeit haben, verschiedene Kriterien für die Sortierung der Trefferliste zu benennen: so alphabetisch (nach Sachtitel), chronologisch (nach Erscheinungsjahr), topographisch (nach Ausstellungsort), nach Publikationstyp. Diese Elemente sind auch diejenigen, die in einer Trefferliste angezeigt werden, damit man entweder die Relevanz des Rechercheergebnissen bestimmen bzw. das Suchergebnis weiter einschränken kann.
Erweiterung der Beschreibung des Illustrationsvermerks, der physischen Form und der Angabe von Begleitmaterial

Illustrationsangabe

§152

1. Dabei wird zwischen Illustrationen, graphische Darstellungen, Karten und Notenbeispielen unterschieden. Weitere Benennungen können verwendet werden. Farbige Illustrationen können ebenfalls gekennzeichnet werden.

2. Werden farbige Illustrationen gekennzeichnet, so wird dies durch einen entsprechenden Zusatz in natürlicher Sprachfolge angegeben,

... : farb. Ill.
... : zahlr. farb. Ill.
... : zahlr. z.T. farb. Ill.
... : nur z.T. farb. Ill.

Bei Vorlagen, die aufgrund ihres Alters, ihrer Ausstattung oder ihres Inhalts eine spezielle Bearbeitung erfordern, können die Anzahl der Illustrationen, Porträts, graphische Darstellungen, Karten, Notenbeispielen und sonstigen Illustrationen, unabhängig davon ob in der Vorlage gezählt oder nicht, sowie in runden Klammern zusätzlich die Art der Illustrationen angegeben werden. Stark erweiterte Illustrationsangaben können in vorliegender Formulierung oder in eigener Beschreibung zusätzlich als Fußnote vermerkt werden (vgl. § 162,5).

... : 20 z.T. kolor. Kupferst.
... : zahlr. Ill. u. Risse
... : Ill. (1 Portr., 5 Stahlst.)

Anmerkung: Vorlagen, die aufgrund ihres Alters, ihrer Ausstattung oder ihres Inhalts eine spezielle Bearbeitung erfordern sind alte Drucke, bibliophile Ausgaben, Künstlerbücher oder Bücher, in denen die Illustrationen einen besonderen Schwerpunkt bilden, z.B. Skizzenbücher, Vorlagenwerke, Musterbücher o.ä.

3. Der eingedruckte Beigabenvermerk bleibt im allgemeinen unberücksichtigt.

Die Vorlagen, die aufgrund ihres Alters, ihrer Ausstattung oder ihres Inhalts eine spezielle Bearbeitung erfordern, wird der eingedruckte Beigabenvermerk jedoch als Zusatz zum Sachtitel angegeben, sofern er nicht in Verbindung mit der Verfasserangabe oder der Ausgabebezeichnung anzugeben ist. Hierbei werden als beteiligte Personen auch solche angegeben, die nicht auf der Haupttitelseite genannt, jedoch für diese Vorlage von Bedeutung sind.

... [Book designed by Charles Ricketts]
... [Layout von Sabine Nerlinger]

Format

§ 152a

... Bei ungewöhnlichen Formaten kann das Format in Höhe mal Breite, bei Objekten gegebenenfalls in Länge mal Breite mal Höhe, gemessen und auf volle Zentimeter aufgerundet werden.

Angabe von Begleitmaterial

§ 153

... Anmerkung: Als Begleitmaterial gelten ... Einladungskarten bei Ausstellungskatalogen, Preis- und Ergebnislisten bei Auktionskatalogen.

Angaben zur detaillierten bibliographischen Beschreibung

§ 162

... 4. Angaben zur Ausgabenbezeichnung

...
vom Künstler autoris. Ausg.
Vorzugsausg. für ...

5. Angaben zum Kollationsvermerk

...
mit 4 Orig.-Holzschn.
mit handsign. Frontispiz u. 40 Orig.-Lithogr. im Text
mit 45 eingekl. farb. Taf. u. 2 Passepartouts
Doppelbl. In Schuber
Leporellofalt.
Lichtdr.
zweifarb. gedr.
Objekt [Fotoalbum mit eingekl. Textausschn. u. 42 Fotos, überw. farb.]
Objekt [1 Cellophanbeutel mit silbernem Glitzerstaub in Holzkästchen, 10 x 10 x 5 cm]
Eingeb. In Haifischperg.

Angaben zum vorliegenden Exemplar

§ 163 a

2. ...
mit handkol. Holzschn.
mit 2 handsign. Orig.-Radier.
Einbd mit dreifarb. Ldr.-Intarsien, Kanten- u. Innenspiegelvergoldung von ...

Ergänzung zur Liste der verbindlichen Abkürzungen

Die Fachgruppe schlägt vor die Liste der verbindlichen Abkürzungen auf der Basis der Praxis der Kunst- und Museumsbibliotheken zu ergänzen. Frau Heike Hagenau, Bibliothek des Saarland Museums in Saarbrücken, pflegt und aktualisiert diese Liste.

Behandlung von Auktions- und Lagerkatalogen

Definition

Von Firmen herausgegebene Verkaufskataloge (z.B. Auktions- und Lagerkataloge), die ohne von vornherein geplanten Abschluß in mehreren Teilen erscheinen, gelten als fortlaufende Sammelwerke.

Bestimmung des Titels

Die Namen der Firmen, die auch die Urheber sind, bilden in der vorliegenden Form gleichzeitig Sachtitel und Verfasserangabe des Gesamttitels. Ein vorhandener Sachtitel wird als Zusatz zum Sachtitel angegeben. Besteht dieser aus einem einfachen Gattungsbegriff (z.B. Lagerliste), so wird von diesem ein "Siehe-auch-Hinweis" gemacht.

Anmerkung: Bei französischen Auktionen, die in Auktionslokalen stattfinden, gelten diese als Urheber des fortlaufenden Sammelwerkes. Die Versteigerer (Commissaires-Priseurs) erhalten Siehe-auch-Hinweise

Fußnote

Die Gattungsbegriffe Auktionskatalog bzw. Lagerkatalog werden als Fußnote angegeben.

Bandaufführung

  • Bei Auktionskatalogen gilt als Bandzählung immer das Datum des ersten Auktionstages in der Reihenfolge Jahr.Monat.Tag

  • Anmerkung: Erstreckt sich die Auktion über mehrere Tage, wird die Dauer als Zusatz zum Sachtitel angegeben (vgl. § 166, 3)

    Eine vom Auktionshaus vergebene Zählung wird als Parallelzählung angegeben.

    • Bei Lagerkatalogen gilt die von der Firma vergebenen Zählung. Ist eine solche nicht vorhanden, wird das Berichtsjahr, ggf. ergänzt durch eine vorhandene Bezeichnung (z.B. Frühjahr, Juin) als Bandzählung angegeben.
    • Die Stücktitel werden in der Bandaufführung angegeben.
    In Kunstbibliotheken gelten Angaben von Personen mit inhaltlicher Bedeutung (z.B. Sammler, Künstler) als wesentliche Sachaussage und werden im Zusatz zum Sachtitel angegeben (vgl. § 166, 3), sie können Nebeneintragungen als nicht-beteiligte Personen erhalten (vgl. § 179, 1).

    Anmerkung: Commissares-Priseurs werden in der Verfasserangabe angegeben. Sie können Nebeneintragungen als beteiligte Körperschaften erhalten.

    Ist ein Stück ein mehrbändiges Werk, wird die zusammenfassende Bandangabe in der Umfangsangabe angeben.

Stücktitelaufnahmen

Auf Stücktitel wird im allgemeinen verzichtet. Für die Erschließung von Spezialbeständen können Stücktitelaufnahmen gemacht werden.

Anmerkung: Beispiele können bei Bedarf zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

Funktionsbezeichnungen und Codes

Funktionbezeichnungen für Personen

Die Funktionsbezeichnungen wurden aus folgenden Quellen zusammengestellt:

  • 1. Funktionsbezeichnungsliste des BASIS-K-Systems (Stadtbücherei Bochum / GDK Düsseldorf)
  • 2. UNIMARC Manual, Appendix C
  • 3. Datenformat der Kunstbibliothek Berlin (Stand : 23.12.1994)

Codes für Formgruppen

Eine Liste von Codes für Formgruppen wurde auf der Basis folgender Quellen erstellt:

  • 1. BBV-Format der Stadtbüchereien Düsseldorf, ergänzt durch die Formgruppen des GDK Düsseldorf
  • 2. Formgruppen der Kunst- und Museumsbibliothek Köln
  • 3. Formgruppender Kunstbibliothek Berlin

Herr Manfred Küpper, Stadtbüchereien Düsseldorf / Gesamtkatalog der Kulturinstitute, hat es übernommen, diese Listen auf dem Laufenden zu halten und sie auf Anfrage zu verschicken.


Anmerkungen und Beispiele

(1) Im Gesamtkatalog der Düsseldorfer Kulturinstitute (GDK) wird dieses Problem bei der (automatisch generierten) Verweisung vom Sachtitel auf die Haupteintragung unter dem 1. Verfasser bei Werken von Goethe oder Heine sehr deutlich.

(2) Über die Frage der Behandlung von Bildbänden, Ausstellungskatalogen und Werkverzeichnissen bestand Dissenz in der Fachgruppe. Der Gesamtkatalog der Kulturinstitute Düsseldorf sowie die Kunst- und Museumsbibliothek Köln behandeln diese wie Verfasserwerke, d.h. bei 1 bis 3 Künstlern erhält der erste die Haupteintragung. Diese Vorgehensweise führt zu einer unterschiedlichen Definition des Sachtitels. Da der Künstlername in diesem Fall (abweichend von RAK) wie ein Verfassername behandelt (und für die Ansetzung normiert) wird, werden weitere Informationen auf dem Titelblatt (z.B. Werke, Graphische Arbeiten) zum Sachtitel. Die Katalogisierungspraxis in Köln und Düsseldorf hat für die Bildschirmanzeige bzw. die Ausgabe auf Mikrofiche erhebliche Vorteile, insbesondere wenn viele Publikationen eines Künstlers erfaßt sind. Die Übersichtlichkeit der Anzeige läßt sich am Beispiel Joseph Beuys im Kölner sowie im Düsseldorfer Mikrofiche-Katalog sehr gut aufzeigen. Bei einer Behandlung gemäß RAK (Behandlung wie ein anonymes Werk) wird der Künstlername (in der Vorlageform, d.h. nicht normiert) i.d.R. zum Sachtitel. Sonstige Informationen auf dem Titelblatt werden wie ein Zusatz zum Sachtitel behandelt und erscheinen so nicht unbedingt in der OPAC-Anzeige (Trefferliste) bzw. als Ordnungselement im Listenkatalog (Mikrofiche). Wie weit Angaben im Zusatz zum Sachtitel suchbar und im OPAC anzeigbar sind, ist systemabhängig. Als Beispiel für eine solche Auflistung sei der VK genannt, wo regelgerecht katalogisiert wird. Die vorgeschlagene Lösung stellt einen Kompromiß der gegensätzlichen Standpunkte in der Fachgruppe dar. Hier gilt es seitens der Arbeitsstelle für Regelwerkfragen einen Weg zu finden, wie das Problem der Definition des Sachtitels zu lösen ist. Es gilt beide Aspekte zu berücksichtigen: eine klare Definition des Sachtitels einerseits und die Notwendigkeit einer möglichst informativen, übersichtlichen Anzeige im OPAC (Trefferliste) bzw. als Listenkatalog andererseits.