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BÜCHER-QUERSCHNITT HEINRICH ZIMMER, Kunstform und Yoga, im indischen Kultbild. Frankfurter Verlags-Anstalt, A. G. Der Verfasser versteht es, uns, die wir gewohnt sind, das Kunstwerk aus Freude am schönen Schein zu sehen, dahin zu führen, die indischen Kultbilder als Behälter einer inneren Schau zu betrachten. Der essentielle Gegensatz zwischen äußerem Sehen und innerem Schauen wird uns klar, indem wir sinnfällig in die Lehre Buddhas eingeführt und zum Miterleben seiner Weisheiten gebracht werden. „Wer die Gottheit außen sucht und sich dabei von der Gottheit im eigenen Herzen entfernt, gleicht einem Manne, der umherstreift, ein Stück Glas zu finden, nach dem er das Juwel, das er in der Hand hielt, weggeworfen hat.“ Dieser schöne alte Satz gilt von der indischen Kunst. Der griechische Geist sieht in Gott die Allgegenwart aller geistigen Inhalte in idealer Differenziertheit und überträgt die Form dieses Denkens auf das Kunstwerk. Für den Yogi ist Gottheit ein selbstleuchtender Spiegel ohne Bild, reine Geistigkeit, leer, ohne Umriß. Hierin liegt Dissonanz und Konsonanz abendländischer und indischer Kunstform. Denn alle Kunst drängt vom Schein zum Wesen. Das Verständnis des Buches wird ungemein erleichtert durch die vielen Abbildungen. Aus den Augen dieser ge ruhsamen, von innen heraus verklärten Buddhas kann auch der nicht Eingeweihte etwas von dem Wesen der inneren Schau indischer Kultbilder erraten. B. B. FR. SCHNACK, Sebastian im Wald. Verlag Jakob Hegner, Hellerau. Eine fast simple Begebenheit ist durch einen wirklichen Dichter in die helle Aura der allgemein menschlichen Wichtigkeit gerückt. Ein prachtvolles liebens wertes Buch ist so entstanden. — Wie immer bei Hegner zugleich ein Druckwerk von genießenswerter Vollkommenheit seiner technischen Eigenart. A. B. ROBERT HEIN DL, Der Berufsverbrecher. Pan-Verlag Rolf Heise, Berlin 1927. Auf 560 Seiten, unterstützt von 238 vorzüglichen Illustrationen, gibt der berühmte Kriminalist Heindl sein unerhörtes Material über den Berufsverbrecher bekannt. Gegenüber allen theoretischen Begründungen der einander widersprechenden Strafrechtstheorien, mit denen der Student überfüttert wird, die der Praktiker des Rechts ignoriert und der Laie nicht versteht, kommt hier endlich einer, der etwas vom Verbrecher und der Strafe weiß und zeigt die praktischen Kon sequenzen der Strafrechtsprechung, und zwar in allen Ländern. Das wichtige an diesem Buch ist die universale Beherrschung des Stoffes, wenn auch der Ton, in dem manches geschrieben ist, oft unsympathisch genug ist. Aber das Tatsachen material ist autoritär. Nüchterner als die europäischen Versuche, die immer noch von einem sentimentalen Zentrum aus einen sentimentalen Anknüpfungs punkt auch im Berufsverbrecher suchen und eine Sphäre ethisch beeinflussen wollen, die nur von einer sozialen Zwangsgewalt erreichbar ist, hat das austra lische Recht beim erwiesenen Berufsverbrecher auf jeden Besserungsversuch ver zichtet, aber sich entschlossen, sich durch dauernde Abschließung vor ihm zu schützen. Das Sinken der Kriminalität um 50 Prozent nach dauernder Ein schließung der Berufsverbrecher hat den Australiern Recht gegeben. Für unser künftiges Strafgesetz dürfte Heindls Buch das wichtigste Material bilden. A. B. 130