mmuHM 1 :'*; <#(&*<? Polizeihund bezeichnen können. Dazu kommt, daß die Reglementsvorschriften natürlich nicht auf jeden Hund passen, und daß viele Hunde verdorben in die Hand des Dresseurs kommen. Die Arbeit ist doppelt so groß, wenn der Hund überdressiert ist, ein schlechter Apporteur, land- oder wasserscheu, nicht hieb- und schußfest und von Natur unfolgsam. Das Abgewöhnen von Unarten ist auch sehr wichtig. Der Polizeihund muß geflügelfromm sein, darf Wagen nicht anbellen und verfolgen, nicht raufen, nicht auf Sofas springen usw. Grundsatz soll es sein, zum Polizeidienst nur rassereine Hunde zu ver wenden, da bei ihnen mit größerer Wahrscheinlichkeit ein Fehlen böser Cha raktereigenschaften zu erwarten ist. Der Fixköter und Bastard bietet in dieser Beziehung nur wenig Gewähr. II. IM DIENST HAUPTMANN BREITKREUZ, Führer der Hundestaffel der Berliner Polizei, gab dem Berichterstatter des „Querschnitt“ die folgenden Auskünfte: D er Publikumsglaube, jeder Schäferhund sei ein „Polizeihund“, ist falsch. Da bei uns das Angebot an Schäferhunden am größten ist, werden diese am häufigsten verwendet und bilden etwa 90 Prozent unseres Hundebestandes. Geeignet sind aber auch Rottweiler, Dobermanns, Boxer, Airedale und Riesen schnauzer. Daß die eine oder andere Rasse größere Fähigkeiten habe, kann Jean le Dueq (1629—1676) Radierung