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Warenhaus Tietz, Berlin Beleuchtung für „WeißeWoche" und Inventur- Ausverkauf (Glühlampen) zur Anbringung an ein Montageunfernehmen weiter. Die Fakturierung besorgen — sie selbst. Ein solcher Lieferant ist bestenfalls Kaufmann, aber nicht Architekt, Graphiker und Techniker zugleich. Beide, Lieferant und Hersteller, unterbreiten gern Zeichnungen, die nach einem alten Gesetz von 18.. unter Kunstschutz stehen und damit „Originalentwürfe" darstellen. Diese Tatsache hindert den Auftraggeber, die gleiche Ausführung einer leistungsfähigeren Firma zu übertragen. Daraus sind Konsequenzen zu ziehen, die in folgenden Richtlinien ihren Niederschlag finden: I. Um unabhängig dem vorteilhaftesten Angebot den Zuschlag erteilen zu können, stellt den Entwurf der Auftraggeber dem Lieferanten und nicht umgekehrt. Und zwar den Entwurf, den für größere Anlagen Architekt, Graphiker und Techniker gemeinsam geschaffen haben. II. Das Angebot wird mittels ausgeschriebenen Blankets eingefordert. Diese enthalten alle tech nischen Einzelheiten und Materialangaben. III. Nicht nur die Anlagekosten, sondern der laufende Stromverbrauch, Lampenverschleiß — ein schließlich der Hilfskräfte, — Leitergestellung und Schaltwerkreparaturen sind von Bedeutung. IV. Jede Anlage muß eine gute Tageswirkung haben und darf im abgeschalteten Zustand nicht wie ein Fragment in den Himmel ragen. WC ■« 'S» -rar sin. iS. r ■ -TW s 7 \* h \« /■ JP'FSg** 11*3, m '^"1