WALTER REIM AN N FILMARCHITEKTUR — FILMARCHITEKT?! Ordnung halber soll gleich betont werden, daß diese beiden Bezeichnungen in gedankenloser Ge* wohnheit entstanden sind und beibehalten werden, trotzdem sie ganz unzutreffend ein sehr wichtiges Arbeitsgebiet des Films benennen. In keiner Weise ist der Filmbildbau mitArbeits* weise und Zweck eines Architekten identisch — er gehört viel eher seiner Eigenart und Bestimmung nach in das Gebiet des Malers. Es kommt für den Film nicht darauf an, Ge* bäude,Räume, Architekturen zu schaffen, die zweck* mäßig sind und aus sich heraus ein geschlossenes Ganzes bilden, sondern es handelt sich nur um Attrappen, deren Aufgabe es ist, Folie, Hintergrund und Untermalung für ein Schicksalsgemälde zu sein, welches durch die Darsteller markiert wird. Das kompositioneile Gesetz eines Filmbildes ist das eines figürlichen Gemäldes, dessen Konzen* tration in diesem Falle der Darsteller ist; sein Spiel und seine Bewegung innerhalb der Bildfläche sind die Markierungspunkte, nach denen sich die De* koration aufbaut. Form, Linie und Flächen der* selben werden von den Bewegungskurven und Ruhepunkten des Spiels bestimmt. Die stilistische Auffassung, die Linie eines Films, entwickelt sich aus der Regie der Drei — dem Regisseur, dem Operateur und dem Maler. — Aber diese Drei sind, trotzdem sie durchaus selbständige Künstler sein müssen, in der Arbeit am Film nur Diener; durch ihre Fähigkeit zur selbständigen künstlerischen Inspiration sind sie beauftragt, die Idee einer Richtung zum Film zu gestalten. Alle sonst selbständigen Künste vereinigen sich, geben ihre Selbständigkeit im Interesse eines Ganzen auf und schaffen aus ihrer Handinhandarbeit den Film. So ist im Film letzten Endes alles nur Mittel zum Zweck. Die bewußte, aus künstlerischer Über* zeugung geborene Unterordnung im Interesse eines Ganzen ist Qualität und Basis, die der Film* künstler besitzen muß — man kann sagen, daß diese Fähigkeit, die nur aus künstlerischem Ernst und geistiger Reife entstehen kann, der alleinige 3