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/ Neuere Renaissanceforschung

Neuere Positionen in der Renaissanceforschung



Die sichere Basis der Begriffsbildung, um welche die Kunstgeschichte von Kristeller noch beneidet wurde und die er in Panofskys Gebäude so eindringlich und überzeugend realisiert sah, ist heute trotz der unendlichen Zunahme an Informationswissen abhanden gekommen. Welche Wege hat die Kunstgeschichte des späteren 20. Jahrhunderts beschritten, um dem immer komplexeren Phänomen Renaissance gerecht zu werden? Eine Folge der Verunsicherung durch die Zäsur der NS-Zeit war in Deutschland der Versuch, die formalstilistische Methode mit dem säkularen Ordnungsprinzip zu verbinden und von einer national ausgerichteten Kunstgeschichtsschreibung Abstand zu nehmen. Beispielsweise hat die „Propyläen Kunstgeschichte“ dem hier zur Debatte stehenden Zeitraum zwei Bände gewidmet: (LINK) „Spätes Mittelalter und beginnende Neuzeit“ von  Jan Białostocki und (LINK) „Die Kunst des 16. Jahrhundert“ von Georg Kaufmann. Beide Bände sind gesamteuropäisch angelegt, was der Grund dafür gewesen sein dürfte, dass auf den Begriff Renaissance im Titel verzichtet wurde. Bialostocki begründete diese Wahl mit dem Zweifel daran, dass Begriffe wie Mittelalter, Gotik und Renaissance nicht dazu beitragen können, (ZITAT) „ein überzeugendes Bild von 15. Jahrhundert zu entwerfen.“ („Spätes Mittelalter und beginnende Neuzeit“ von  Jan Białostocki S. 18). Kaufmann gab für das 16. Jahrhundert die folgende Definition: (ZITAT„Spätes Mittelalter und beginnende Neuzeit“ von  Jan Białostocki) „Die Kunstgeschichte des 16. Jahrhunderts gliedert sich in Regionalstile, die jedoch mit der Zeit ihre besondere Eigenart verlieren und unter den Einfluß der italienischen Hochrenaissance geraten, bis der Manierismus, gleichfalls von Italien ausgehend, ganze Europa eint.“ (S. 11). Um 1970, als die Neuauflage der „Propyläen Kunstgeschichte“ konzipiert wurde, sah man es als „Notwendigkeit“ an, „loszukommen von den alten Begriffen“. Als Alternative zu den Stilbegriffen, die damals mit einem gewissen Recht als veraltet empfunden wurden, galten die kunstgeographische, historische, die kunstsoziologische und die funktionale Betrachtungsweise, die in den folgenden 30 Jahren das Bild bereichert, den Blick geschärft und die Kenntnis differenziert hat. Das Desiderat nach einer Zusammenschau und nach übergreifenden Ordnungskriterien ist jedoch umso ausgeprägter.


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